Haftung & Selbstbeteiligung

Diese Seite gibt einen Überblick zu Haftung und Selbstbeteiligung im Rahmen unseres Carsharing-Angebots. Die Nutzung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Buchung durch registrierte / freigeschaltete Nutzer an festen Standorten.

1. Grundsatz

Nutzer sind verpflichtet, Fahrzeuge sorgfältig zu nutzen und geltende Verkehrs- und Sicherheitsregeln einzuhalten. Bei Schäden oder Verstößen können Kosten entstehen. Je nach Sachverhalt kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Die Fahrzeugnutzung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Buchung. Eine spontane Nutzung ist nicht vorgesehen.

2. Absicherung und Umfang

Für die im Carsharing eingesetzten Fahrzeuge besteht eine Absicherung gemäß den jeweils gültigen Regelungen. Der genaue Umfang (z. B. welche Schadensarten abgedeckt sind) ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen und den ergänzenden Hinweisen, die vor der Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen und die im Einzelfall anwendbaren Bedingungen.

3. Selbstbeteiligung

Im Schadensfall kann eine Selbstbeteiligung je Schadensereignis anfallen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen und kann von Faktoren wie Schadensart und Verursachungsbeitrag abhängen.

Selbstbeteiligung

  • Regelfall: 500,00 bis 1.000,00 € pro Schadensereignis

4. Pflichten im Schadensfall

Bei einem Schaden oder Vorfall sind Nutzer verpflichtet:

  • den Schaden unverzüglich zu melden
  • den Sachverhalt wahrheitsgemäß zu schildern
  • Fotos und relevante Informationen bereitzustellen (sofern möglich)
  • bei Bedarf behördliche Stellen zu informieren (z. B. bei Personenschäden)

Die konkrete Vorgehensweise (Kontaktweg, benötigte Angaben) wird im Rahmen der Freischaltung bzw. vor der Nutzung kommuniziert.

5. Fälle mit erweitertem Kostenrisiko

In bestimmten Fällen kann ein erweitertes Kostenrisiko bestehen. Dazu können insbesondere gehören:

  • Verstöße gegen Nutzungsbedingungen
  • Nutzung außerhalb der gebuchten Zeit
  • Weitergabe des Fahrzeugs an nicht freigeschaltete Personen
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
  • Vorsatz oder grobe Pflichtverletzung

Maßgeblich sind die Nutzungsbedingungen sowie die im Einzelfall geltenden Regelungen.

6. Übergabe an festen Standorten

Nach erfolgter Buchung wird das Fahrzeug persönlich an einem unserer festen Standorte übergeben. Dies unterstützt die klare Dokumentation von Übergabe und Rückgabe im Rahmen des stationsbasierten Carsharing.

7. Verweise

Weitere Details finden Sie in den Nutzungsbedingungen sowie den ergänzenden Informationen, die vor der Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

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